ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1.  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SwissSkintec™ GmbH, im folgenden Verkäufer genannt, und deren Kunden.
  2. Alle Lieferungen und Leistungen, die der Verkäufer für Kunden erbringt, erfolgen ausschliesslich auf
    Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in    ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
    gültigen Fassung.
  3. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung gesetzlich berechtigten Vertreters des Auftraggebers (Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter) wirksam.
  4. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
  5. Alle Preisangaben verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) oder EUR (Euro) exklusive Mw.St. Zollabwicklung sowie ohne Verpackungs- und Versandkosten, INGOTERMS EX FACTORY.
  6. Es gelten die zum Zeitpunkt des Auftrages angezeigten Preise, alle vorherigen Preise verlieren ihre Gültigkeit.
  7. Preisirrtum bleibt vorbehalten.
  8. Die SwissSkintec™ GmbH bietet Ihnen nur Produkte an, die direkt von uns oder dessen Niederlassung oder Vertretung hergestellt werden.
  9. Somit haben Sie die Sicherheit und Garantie, dass es sich bei allen angebotenen Produkten um Originalware handelt.
  10. Bestellungen für Semi- oder Privat Labels, gelten erst als Auftrag nachdem 50% des Rechnungsbetrags auf dem Bankkonto der SwissSkintec™ GmbH erfasst wurden. Bestellungen werden, nach Bestätigung des Gut zum Druck, innerhalb von 12 Wochen geliefert.
  11. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde selbst rechtzeitig und ordnungsgemäss beliefert wird, je nach der vollständigen Überweisung des Rechnungsbetrags. Deshalb sind die Angaben über die Lieferfrist unverbindlich.
  12. Wird die Ware vom Kunden bei Lieferung nicht angenommen, obwohl kein Rückgaberecht nach diesen AGB‘s und kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt, liegt es beim Verkäufer weitere, Kosten für Transporte und Lagerung gelten zu machen.
  13. Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und Preisen oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
  14. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  15. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Wir verpflichten uns, Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiter zu geben.
  16. Sollten Sie mit der Speicherung nicht einverstanden sein, werden diese auf Ihren Wunsch selbstverständlich von uns gelöscht.
  17. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung ist das Kantonsgericht, CH-8000 Zürich.
  18. Wir verweisen auf unsere Homepage mit Links auf andere Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Der Verkäufer erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen.

SEMI- ODER PRIVATE LABEL

        1.   Geistiges Eigentum

Für Grafiken, Bildmarken, Logos, Fotos sowie Darstellungen mit gewünschten Bildern welche durch die Grafikabteilung der Swissskintec™ GmbH hergestellt werden, übernimmt der jeweilige Auftraggeber die vollumfängliche Verantwortung, dass diese für den Zweck vom Auftraggeber bestimmten Auftrag verwendet werden dürfen. Die Swissskintec™ GmbH übernimmt bei einem Auftrag durch einen Kunden keine Verantwortung, welche Grafiken, Bildmarken, Logos, Fotos oder Darstellungen bereits von anderen Firmen rechtlich registriert und geschützt sind. Für die Registrierung und den Schutz von Grafiken, Bildmarken, Logos oder Fotos ist der jeweilige Auftraggeber selbst verantwortlich, denn durch die Herstellung von solchen durch die Grafikabteilung der Swissskintec™ GmbH, sind diese nicht rechtlich geschützt gegenüber Dritten.

 

      2.   Semi- oder Private Label

Das gelieferte Produkt besteht aus einem vom Auftraggeber an SwissSkintec™ GmbH angelieferten oder von SwissSkintec™ GmbH selbst hergestellten Füllgutes in vom Auftraggeber vorgeschriebenen oder von SwissSkintec™ GmbH gewählten und geprüften Packmitteln. Bei einem Semi-Private Label handelt es sich um ein bestehendes Produkt der SwissSkintec™ GmbH und wird nicht exklusive für den Auftraggeber hergestellt.

Dadurch behält die Swissskintec™ GmbH alle Rechte mit diesem Semi-Private-Label Werbung in Broschüren, Magazine, Webseite, Ausstellungen etc. zu betreiben.

 

    3.   Eignung und Funktionssicherheit

Die SwissSkintec™ GmbH verpflichtet sich, die Herstellung und Abfüllung mit aller Sorgfalt vorzunehmen. Die Infrastruktur in welchen Schweizer Produkte abgefüllt werden ist ISO 9001, GMP, Swissmedic und wenn gewünscht auch Halal Zertifiziert, welche von der Saudi Food & Drug Authority anerkannt ist.

Die SwissSkintec™ GmbH steht dafür ein, dass die von SwissSkintec™ GmbH gelieferten und vorgeschriebenen Materialien der Verpackungsart geprüft sind. Die SwissSkintec™ GmbH hat für die Produktionsstabilität und Funktionssicherheit nur bei reinen Eigenentwicklungen einzustehen. Der Auftraggeber hat der SwissSkintec™ GmbH jegliche Veränderung an bestehenden Spezifikationen der von ihm gelieferten Materialien rechtzeitig zu melden

 

   4.   Materialverluste bei Fabrikation

Die bei der Fabrikation unvermeidlichen Materialverluste gehen zulasten des Auftraggebers.

SwissSkintec™ GmbH ist gegenüber ihren Zulieferanten gezwungen, bis zu 5% Über- oder Unterlieferung zu akzeptieren, welche die SwissSkintec™ GmbH dementsprechend ihren Kunden gegenüber als verbindlich erklärt.

 

    5.   Warenkontrolle

Der Auftraggeber oder der von diesem bezeichnete Empfänger der Ware hat diese sofort nach Erhalt zu überprüfen und Beanstandungen innert 5 Tagen schriftlich anzubringen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Die SwissSkintec™ GmbH haftet nicht für verborgene Mängel der Materialien, die vom Auftraggeber an die SwissSkintec™ GmbH geliefert oder gemäss seinen Angaben von der SwissSkintec™ GmbH bei Dritten eingekauft wurden.

Sind Mängel auf fehlerhafte Arbeit der SwissSkintec™ GmbH zurückzuführen, so haftet die SwissSkintec™ GmbH nur für den nachgewiesenen Materialverlust und nur während eines Jahres nach der Abfüllung, wobei sachgemässe Lagerung und Handhabung des Produktes vorausgesetzt sind. Liegen die durch solche Mängel verursachten Ausfälle mengenmässig unter 2%, so ist die SwissSkintec™ GmbH nicht zu Ersatzleistung verpflichtet. Falls die Ausfälle mengenmässig 2% des Gesamtaufwandes überschreiten und die alleinige Schuld bei der SwissSkintec™ GmbH liegt, liefert die SwissSkintec™ GmbH Ersatz oder entsprechende Gutschrift in der Höhe des von ihr fakturierten Preises. Sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden jeglicher Art (mit Einschluss von Folgeschäden wie Betriebsverlusten und dergleichen), sind ausgeschlossen.

 

   6.   Haftung für gesetzliche Bestimmungen und Patentsituationen

Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, welche die von ihm an SwissSkintec™ GmbH gelieferten oder bei SwissSkintec™ GmbH bestellten Materialien und/oder Verpackungsformen betreffen. Er sorgt insbesondere für die notwendigen Bekanntmachungen an die Verbraucher (betreffend Brennbarkeit, Giftigkeit, Medizinalvorschriften, Verbraucherschutz, usw.) die SwissSkintec™ GmbH verpflichtet sich, hierzu die notwendigen Informationen beizubringen. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung sind Patentsituationen vom Auftraggeber abzuklären und zu vertreten.

 

    7.   Versicherung

Die SwissSkintec™ GmbH ist für die Abfüllung zur Verfügung gestellten Materialien nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Auftraggebers gegen Feuerschaden versichert.

 

    8.   Lieferfristen

Die Lieferfristen sind für jeden Auftrag einzeln zu vereinbaren. Abschlussaufträge müssen innert Jahresfrist ab Abschlussdatum bezogen werden.

 

   9.   Rücktritt bei aussergewöhnlichen Umständen

Für den Fall, dass aussergewöhnliche und durch SwissSkintec™ GmbH nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse (z.B. Rohmaterialverknappung, Unruhen, Krieg, Streiks, Säumnisse von Unterlieferanten, etc.) die Lieferung verhindern oder verzögern, behält die SwissSkintec™ GmbH das Recht vor, ohne Entschädigungspflicht, durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber die durch die Verhältnisse bedingten Preiserhöhungen nicht genehmigt oder einer Verlängerung der Lieferfrist nicht zustimmt.

 

   10.  Frachtkosten, Lagerkosten

Die SwissSkintec™ Preise gelten ab Lager & Logistik Center in CH-8953 Dietikon für die Schweiz und ab DE-79725 Laufenburg für Europa. Die Ware reist auf die Rechnung und Gefahr des Käufers.

Die der SwissSkintec™ GmbH zur Verfügung gestellten Materialien sind verzollt, franko Baar anzuliefern. Die der SwissSkintec™ GmbH zur Verfügung gestellten Materialien lagern während höchstens drei Monaten kostenfrei. Danach wird eine Lagermiete pro Monat und Palette erhoben.

 

   11.   Zahlungsbedingungen

Die SwissSkintec™-Preise verstehen sich EX-Work. Zahlungen gemäss Offerte ab Faktura Datum.

Zudem ist die SwissSkintec™ GmbH berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung und verstrichener Mahnung (1X) werden durch ein Inkassobüro, mit zusätzlichen Kosten geltend gemacht.

 

   12.   Angebote freibleibend

Die SwissSkintec Preise verstehen sich INCOTERMS EX-Work. Zahlungen gemäss Offerte ab Faktura Datum.

 

 

CH-8000 Zurich, SwissSkintec™ Worldwide 2018